Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 1 L 1574/04

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 3291/04 gegen die Versetzungsverfügung vom 4. Februar 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Ministeriums für X. und G. des M. O. -X1. vom 13. April 2004 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.


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