Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 4 L 1354/05

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

3. Die Beschlussformel zu 1. soll den Beteiligten telefonisch oder per Fax vorab bekannt gegeben werden.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 L 498/09
22. Mai 2009
18 L 498/09 22. Mai 2009

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