Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 1 L 277/06

Tenor

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens wieder in der Funktion als Abteilungsleiter der Abteilung "Berufliche Orientierung und Grundbildung" am G. -I. -Berufskolleg E. zu verwenden.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu ¼ und der Antragsgegner zu ¾.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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