Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 433/07

Tenor

1. Das Verfahren wird bezüglich der Antragstellerinnen zu 2. und 3. eingestellt.

2. Der Antrag der Antragstellerin zu 1. wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerinnen als Gesamtschuldnerinnen.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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