Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 15 L 46/08

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin - 15 K 3638/07 - gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 5. November 2007 wird hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet und im Übrigen wiederhergestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.