Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 2 L 193/08

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auf 19.068,29 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen