Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 4 L 1364/08

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren erster Instanz wird abgelehnt,

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 4 K 3823/08 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 25. Juni 2008 wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert beträgt 2.500,00 EUR.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Fax bekanntgegeben werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen