Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 4 L 1364/08

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren erster Instanz wird abgelehnt,

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 4 K 3823/08 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 25. Juni 2008 wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert beträgt 2.500,00 EUR.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Fax bekanntgegeben werden.


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