Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 862/11

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 1.250 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen