Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6a L 1315/11.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 6a K 4988/11.A gegen die unter Ziffer 4 des Bescheides der Antragsgegnerin vom 15. November 2011 ausgesprochene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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