Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 4 L 927/12

Tenor

1.              Der Antrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

2.              Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen