Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6a L 800/13.A

Tenor

  • 1 Der Antragstellerin wird für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C.       aus E.        bewilligt.

  • 2 Die aufschiebende Wirkung der Klage (6a K 3205/13.A) gegen die unter Ziffer 3 des Bescheides der Antragsgegnerin vom 1. Juli 2013 ausgesprochene Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung wird angeordnet.


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