Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6a L 1513/13.A

Tenor

  • 1 Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Eilverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt D.     wird abgelehnt.

  • 2 Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (6a K 5186/13.A) wird abgelehnt.Die Antragsteller tragen die Kosten des (gerichtskostenfreien) Verfahrens. 


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