Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5a L 325/14.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller vom 26. Februar 2014 (5a K 1001/14.A) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 13. Februar 2014 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.


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