Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6a L 909/14.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage (6a K 2710/14.A) gegen die unter Ziffer 5 des Bescheides der Antragsgegnerin vom 2. Juni 2014 ausgesprochene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.


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