Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7a L 1613/14.A

Tenor

Der Antrag auf Abänderung des Beschlusses vom 18. Juli 2014 – 1a L 484/14.A – wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen