Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7a L 558/15.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 7a K 1327/15.A gegen die Abschiebungsandrohung unter Ziffer 3) des Bescheids der Antragsgegnerin vom 13. Februar 2015 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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