Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 922/15

Tenor

  • 1.

    Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Antragsteller den Antrag zurückgenommen hat.

  • 2.

    Im Übrigen wird der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

  • 3.

    Der Streitwert wird auf 2.525,- Euro festgesetzt.


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