Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6a L 1338/15.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage (6a K 2800/15.A) gegen den Bescheid vom 11. Juni 2015 wird angeordnet.

Die Kosten des (gerichtsgebührenfreien) Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen