Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 2a L 2399/16.A

Tenor

Dem Antragsteller wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin C.       aus Dortmund beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 2a K      gegen die in dem Bescheid vom           enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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