Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 19 L 1848/18

Tenor

  • 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 19 K 5128/18 gegen die    Schließungsanordnung in Ziffer II. des Bescheides der Antragsgegnerin    vom 13. September 2018 wird wiederhergestellt.    Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

  • 2. Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.


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