Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5a L 790/19.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 5a K 2364/19.A erhobenen Klage gegen die in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 08.05.2019 (Az. °°°°°°-°°°) enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.


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