Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 14 L 1578/19

Tenor

  • 1.  Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, der für den 21. Oktober 2019 in Dortmund angemeldeten Versammlung mittels sofort vollziehbarer Auflage die Verwendung der Parole „Nie, nie, nie wieder Israel“ zu verbieten.

Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.

  • 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

  • 4. Der Tenor wird den Beteiligten vorab per Telefax und telefonisch bekannt gegeben.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen