Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 20 L 526/20

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

2. Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

3. Der Tenor des Beschlusses ist den Beteiligten vorab telefonisch bekanntzugeben.


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