Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 15 L 230/23

Tenor

Der Beschluss der Kammer vom 8. März 2023 wird gemäß § 118 Abs. 1, § 122 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach Anhörung der Beteiligten dahingehend berichtigt, dass dem Tenor zu 1. der Satz angefügt wird: „Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.“.


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