Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 14 I 57/23

Tenor

Die Beschlagnahme der bei der Durchsuchung der Wohnräume des Antragsgegners am 00.00.0000 durch den Antragsteller auf dem I-Phone 11Pro des Antragstellers (IMEI 000000000000000) zur Durchsicht sichergestellten Datei

E-Mail von „°°°" an den Account „°°°" vom 00.00.0000, °°:°° Uhr

wird angeordnet.


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