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VwGO § 55d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Bevollmächtigte

Verwaltungsgerichtsordnung

Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Gleiches gilt für die nach diesem Gesetz vertretungsberechtigten Personen und Bevollmächtigten, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 oder 3 zur Verfügung steht; ausgenommen sind nach § 67 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Halbsatz 1 oder Nummer 2 vertretungsbefugte Personen. Ist eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 277/26
9. April 2026
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 35 L 4353/25.O
6. März 2026
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 3326/25
3. März 2026
14 A 3326/25 3. März 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (4. Senat) - OVG 4 N 12/25
2. März 2026
OVG 4 N 12/25 2. März 2026
Urteil vom Sächsisches Oberverwaltungsgericht - 3 A 462/23
27. Februar 2026
3 A 462/23 27. Februar 2026
Urteil vom Sächsisches Oberverwaltungsgericht - 3 C 90/21
2. Februar 2026
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Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 41/25
30. Januar 2026
1 AGH 41/25 30. Januar 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 2039/25
22. Januar 2026
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1154/25
12. Januar 2026
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Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 K 2074/25
4. Dezember 2025
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