Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 18a L 1375/25.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 18a K 4262/25.A gegen die in Ziffer 3. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 3. Juli 2025 verfügte Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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