Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 14 L 2473/25

Tenor

  • Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  • Der Streitwert wird auf 189,24 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen