Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 9 K 10592/96

Tenor

Der Rücknahmebescheid vom 7. Mai 1996 und der Widerspruchs- bescheid vom 26. November 1996 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 2.300,00 Euro.


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