Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 1617/02

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (1 K 5937/02) gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 11. Juni 2002 (C. 0c-00-000 A 00.00.00) wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils zur Hälfte; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

2. Der Streitwert wird auf 125.000,00 EUR festgesetzt.

3. Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax übermittelt werden.


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