Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 7051/03

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückge- nommen hat oder die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.


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