Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 3 K 7963/04.A

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes vom 25.10.2004 verpflichtet, den Kläger als Asylberechtigten anzuerkennen sowie festzustellen, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG gegeben sind.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.


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