Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 944/07

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerinnen vom 6.7.2007 (VG Köln 2 K 2704/07) gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 31.5.2007 (Az. 00-00000-00-0000-0000-VG) betreffend den Neubau eines Mehrfamilienhauses in Bergisch Gladbach, C.---straße 00, 00, wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner und die Beigeladene jeweils zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen diese beiden Beteiligten jeweils selbst.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt.


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