Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 L 1874/07

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 20.12.2007 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 10.12.2007 wird angeordnet, soweit die Antragstellerin darin aufgefordert wird, die Fragen zu den Ausgaben für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur (Punkte 14-14.14.2) im Fragebogen für Eisenbahnverkehrsunternehmen zu beantworten.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 2/3 und die Antragsgegnerin zu 1/3.

2. Der Streitwert wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt.


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