Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 1 K 3043/07

Tenor

Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 29.06.2007 wird insoweit aufgehoben, als damit ein Entgelt für „Kündigung mit gleichzeitiger Übernahme der betroffenen TAL" genehmigt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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