Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 10 K 1056/06

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Bundesverwaltungsamts vom 29.10.2003 und seines Widerspruchsbescheids vom 12.07.2005 verpflichtet, der Klägerin eine Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung auszustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in der selben Höhe leistet.


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