Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 911/08

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 19. Mai 2008 wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 250.000,- Euro festgesetzt.


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