Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 1158/08

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 5152/08 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 26. März 2008 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 01. Juli 2008 wird wiederhergestellt bzw. hinsichtlich der Zwangsmittelandrohung angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 75.000,-- EUR festgesetzt.


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