Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 1832/08

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.500,00 Euro festgesetzt.

3. Der Beschlusstenor (Ziffer 1.) wird den Beteiligten vorab per Telefax übermittelt.


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