Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 6 K 5395/08.A

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes

für Migration und Flüchtlinge vom 04.08.2008 und Abänderung der Nr. 3

des Bescheides vom 27.03.2006 verpflichtet festzustellen, dass in der Person des Klägers ein Abschiebungsverbot nach Ägypten gemäß § 60

Abs. 7 Satz 1 AufenthG besteht; Nr. 4 des Bescheides vom 27.03.2006

wird hinsichtlich der Bestimmung Ägyptens als Zielland der Abschiebung aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.