Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 17 K 5721/10

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 25.08.2010 verpflichtet, die Grundsteuer für das Objekt F. Str. 000 für das Jahr 2009 in Höhe von 25% zu erlassen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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