Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 17 K 4365/11

Tenor

Der Heranziehungsbescheid der Beklagten vom 7. Juni 2011 wird aufgehoben, soweit darin ein höherer Beitrag als 2.072,59 EUR festgesetzt ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 3/5 und die Beklagte zu 2/5.


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