Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 948/12

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Auflage zu der Versammlungsbestätigung des Antragsgegners vom 23.07.2012 ("Die Benutzung von Lautsprechern (auch Megaphone) lasse ich nur zu, wenn die tatsächliche Teilnehmerzahl 50 Personen erfasst") wird mit der Maßgabe wiederhergestellt, dass Anweisungen der Versammlungsbehörde zur Höhe der Lautstärke der eingesetzten Lautsprecher und Megaphone Folge zu leisten ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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