Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 L 1087/12

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin ge¬gen den Bescheid der Bundesnetzagentur vom 10.8.2012 wird an¬geordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen