Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 620/13

Tenor

  • 1 Der Antrag wird abgelehnt.                           

     Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


1 23456789101112131415

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.