Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 1134/13

Tenor

1.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 4818/13 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 5. Oktober 2010 (Az. 00 00-0000-00000) und die Nachtragsgenehmigung vom 19. Juni 2013 (Az. 00 00-0000-00000) für die Änderung eines Altenheims durch Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück U.--straße 00 in Leverkusen (Gemarkung P.       , Flur 0, Flurstück 000) wird angeordnet.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils selbst.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3750,00 Euro festgesetzt.


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