Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 10 L 1373/13

Tenor

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


1 23456789101112

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