Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 263/14

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 23 K 756/14 gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragstellers mit Bescheid des Antragsgegners vom 16. Januar 2014 wird wiederhergestellt.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

  • 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage  23 K 756/14 gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragstellers mit Bescheid des Antragsgegners vom 16. Januar 2014 wird wiederhergestellt.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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