Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 590/14

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung gem. § 123 Abs. 1 VwGO aufgegeben, dem Antragsteller eine Betreuung in der Kindertagespflege in einem Umfang von 35 Stunden pro Woche zur Verfügung zu stellen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


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