Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 1129/14

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen